Unfallrente

Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad (meist ab 50 % laut der zu Grunde liegenden Gliedertaxe) wird eine lebenslange Rente an die versicherte Person gezahlt. Zusammen mit der Invaliditätssumme kann nicht nur die Versorgungslücke des Kunden optimal geschlossen werden, sondern auch die entstehenden zusätzlichen Kosten - etwa für Hausumbauten oder Haushaltshilfen - nach einem Unfall.

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