Selbstständige und Freiberufler
Mit der Basis-Rente hat man die Möglichkeit, besonders steuerbegünstigt für das Alter vorzusorgen. Werden keine Beiträge zu einem berufsständischen Versorgungswerk oder freiwillig an die Gesetzliche Rentenversicherung entrichtet, steht der volle Höchstbetrag (27.565 Euro bei Ledigen/55.130 Euro bei zusammen veranlagten Verheirateten) der Basis-Rente zur Verfügung. Weiterer Vorteil: Nach herrschender Rechtsauffassung ist das bestehende Vertragsguthaben einer Basisrente in der Ansparphase pfändungssicher. In der Rentenphase kann der Teil der Versicherungsleistung gepfändet werden, der über den Pfändungsfreigrenzen liegt.
Bei vielen Freiberuflern und Selbstständigen schwankt das Einkommen teilweise sehr stark. Hier kann die Basis-Rente mit Flexibilität punkten. Es genügt schon ein geringer monatlicher Sparbeitrag. Je nach Geschäftsentwicklung kann dann z. B. zum Jahresende über eine Sonderzahlung bis auf die maximale Summe erhöht werden, um in vollem Umfang von den Steuervorteilen zu profitieren.